Das Gericht hat entschieden, dass STRABAG und seine österreichischen Kernaktionäre verpflichtet sind, an Rasperia EUR 339 Millionen zu zahlen, und dass das Urteil gegen die Vermögenswerte von AO Raiffeisenbank vollstreckt werden kann. AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil Berufung mit aufschiebender Wirkung einlegen.
Der Betrag, der Rasperia zugesprochen wurde, spiegelt die angebliche Nichterstattung der finanziellen Entschädigung im Zusammenhang mit der Kapitalherabsetzung von STRABAG im Jahr 2024, nicht gezahlte Dividenden von STRABAG für 2024 sowie bis zum Zeitpunkt des Urteils aufgelaufene Zinsen wider.
Die AO Raiffeisenbank wird im 4. Quartal 2025 eine Rückstellung in Höhe von EUR 339 Millionen gemäß IFRS buchen. Das heutige Urteil hat weder Auswirkungen auf die finanziellen Ergebnisse des RBI-Konzerns ohne Russland noch auf dessen harte Kernkapitalquote (15,7 Prozent im 3. Quartal 2025) – unter der Annahme eines vollständigen Verlusts des Eigenkapitals der AO Raiffeisenbank ohne jegliche Kompensation.
Christof Danz
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