Aktuell sind lediglich 26 von 188 Vorstandsmitgliedern im Wiener Börse Index weiblich – das entspricht 13,8 Prozent. Eine Frau an der Spitze eines börsennotierten Unternehmens gibt es nach wie vor nicht.
Für das IWF (International Women`s Forum) Austria ist diese Entwicklung ein klares Signal an die Bundesregierung, die im Regierungsprogramm angekündigten Gleichstellungsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Insbesondere müsse die ursprünglich vorgesehene verpflichtende Mindestbesetzung von Vorständen – mindestens eine Frau und ein Mann bei mehr als zwei Vorstandsmitgliedern – wieder in das Gesellschaftsrecht aufgenommen werden.
Die im Dezember geänderte Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2381 beschränkt sich derzeit auf eine 40-Prozent-Quote in Aufsichtsräten und verzichtet auf verbindliche Vorgaben für Vorstände. Damit wurde ein wirksames Instrument zur strukturellen Veränderung auf operativer Führungsebene deutlich abgeschwächt.
Goldplating – diesmal im Interesse der Frauen

Eine nationale Verschärfung der EU-Richtlinie wäre formal ein sogenanntes „Goldplating“. Im Unterschied zu früheren Fällen entstünden dadurch jedoch keine finanziellen Mehrbelastungen für Unternehmen. Vielmehr zeigen zahlreiche internationale Studien, dass vielfältig zusammengesetzte Führungsteams wirtschaftlich erfolgreicher agieren.
„Diverse Teams sind erwiesenermaßen erfolgreicher“,
betont Elisabeth Miksch-Fuchs, Präsidentin des IWF Austria.
„Es geht hier nicht um Symbolpolitik, sondern um Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und nachhaltigen Unternehmenserfolg.“
Der IWF Austria appelliert daher an die Bundesregierung, die verwässerte Passage zur verpflichtenden Geschlechterdiversität in Vorständen wieder aufzugreifen und im Sinne einer modernen, leistungsorientierten Wirtschaftspolitik umzusetzen. Österreich dürfe beim Thema Gleichstellung nicht auf halbem Weg stehen bleiben.
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Mag. Dagmar Lang, MBAIWF Austria
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