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Parteiengehör bei Schätzungen nach § 184 BAO: VwGH stärkt Verfahrensrechte

Verwaltungsgerichtshof stellt klar: Parteiengehör ist uneingeschränkt zu wahren. Autor: LeitnerLeitner

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner Entscheidung vom 26. März 2025 (Ra 2021/13/0058) erneut klargestellt, dass das Parteiengehör vor allem auch bei Schätzungen der Bemessungsgrundlage nach § 184 BAO uneingeschränkt zu wahren ist. Die Entscheidung unterstreicht die hohen Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Schätzungen.
Für Unternehmen, Steuerpflichtige und deren Berater:innen ist das Erkenntnis von erheblicher praktischer Bedeutung, da es die Rechte im Abgabenverfahren stärkt und die Anforderungen an die Begründungspflicht präzisiert.

Wann darf das Finanzamt schätzen?

Nach § 184 BAO ist die Abgabenbehörde berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn diese nicht ermittelt oder berechnet werden können.

Dies ist insbesondere der Fall bei:

  • fehlender oder mangelhafter Buchführung
  • unvollständigen Aufzeichnungen
  • Verletzung von Mitwirkungspflichten
  • nicht nachvollziehbaren Geschäftsvorfällen
  • formellen oder materiellen Buchhaltungsmängeln

Die Schätzung dient dabei nicht der Sanktionierung, sondern der möglichst realitätsnahen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.

Parteiengehör bleibt auch bei Schätzungen verpflichtend

Der VwGH bestätigt in seiner aktuellen Entscheidung ausdrücklich, dass auch im Rahmen einer Schätzung das Parteiengehör gewahrt werden muss. Steuerpflichtigen ist die Möglichkeit einzuräumen, zu den Sachverhaltsannahmen, Schätzungsmethoden und daraus gezogenen Schlussfolgerungen Stellung zu nehmen.

Hohe Anforderungen an die Begründungspflicht

Besonders hervorzuheben ist die Aussage des VwGH zur Begründungspflicht bei Schätzungen.

Die Behörde muss ihren Denkprozess so darlegen, dass

  • die angewandte Schätzungsmethode nachvollziehbar ist,
  • die zugrunde gelegten Tatsachen offengelegt werden,
  • die Schlussfolgerungen überprüfbar bleiben und
  • der Abgabepflichtige die Möglichkeit erhält, gezielt Stellung zu nehmen.

Nach Ansicht des Gerichts genügt eine bloß pauschale oder schematische Begründung nicht.

Checkliste: Was muss bei einer Schätzung offengelegt und begründet sein?

ThemaWas Sie erwarten dürfen und einfordern sollten
SachverhaltsannahmenWelche Tatsachen werden als erwiesen oder maßgeblich angenommen?
MethodeWelche Schätzungsmethode wird angewendet?
SchätzungsparameterWelche Vergleichswerte, Branchenkennzahlen oder Zuschläge werden herangezogen?
RechenwegWie kommt die Behörde rechnerisch zum Ergebnis?
Umgang mit Einwendungen Wurden konkret vorgebrachte (Gegen-)Argumente behandelt und gewürdigt?

So reagieren Sie richtig, wenn eine Schätzung im Raum steht

  • Akteneinsicht/Transparenz verlangen: Welche Annahmen und Daten verwendet die Behörde?
  • Substantiierte Stellungnahme abgeben: nicht nur bestreiten, sondern nachvollziehbar erklären (mit Nachweisen, Berechnungen, etc. ).
  • Gegenkalkulation erstellen: Plausibilisierung anhand eigener Zahlen, Warenflüsse, Rohaufschläge etc.
  • Begründungsmängel dokumentieren: Fehlt der Rechenweg oder werden Einwendungen ignoriert, ist das relevant.
  • Fristen- und Verfahrensstrategie klären: entscheiden Sie bewusst, wann welche Vorhalte oder Gegenargumente eingebracht werden.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Berater

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Schätzungen nicht losgelöst von verfahrensrechtlichen Garantien erfolgen dürfen.

Für Unternehmen bedeutet dies insbesondere:

  • Anspruch auf nachvollziehbare Begründungen
  • Recht auf Stellungnahme vor der Entscheidung
  • Verbesserte Verteidigungsmöglichkeiten im Verfahren
  • Höhere Anforderungen an die Finanzverwaltung

Für Steuerberater ergibt sich:

  • verstärkte Prüfung der Verfahrensschritte
  • Fokus auf Begründungsmängel
  • stärkere Argumentationsbasis in Rechtsmittelverfahren
  • Bedeutung einer durchdachten Verteidigungsstrategie

Fazit

Vor allem bei Schätzungen nach § 184 BAO müssen die Grundlagen der Entscheidung transparent offengelegt und nachvollziehbar begründet werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (Ra 2021/13/0058) stärkt die Rechte von Steuerpflichtigen und unterstreicht die Bedeutung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens.

Sie haben eine Zuschätzung erhalten oder die Behörde kündigt eine Schätzung nach § 184 BAO an?

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  • der Analyse der Schätzungsmethode und Begründung,
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und klären dabei rasch, ob Begründungsmängel oder eine Verletzung des Parteiengehörs vorliegen und wie Sie Ihre Position stärken können.

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Das könnte Sie auch interessieren:

Parteiengehör im Zusammenhang mit Schätzungen der Bemessungsgrundlage, ZWF 2026, 155

Autor:innen

Rainer Brandl (Steuerberater | Partner | Gesellschafter) & Johannes Prillinger (Steuerberater | Partner)

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